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23.04.2025
+++ Die Aktion ist vorbei +++
Vom 06.06. bis 08.06. feiert Rock im Park sein 30-jähriges Jubiläum in Nürnberg – und du kannst dabei sein!
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Teilnahmebedingungen mit Datenschutzhinweisen für die Gewinnspielreihe
„radio TOP 40 – Tickets für Rock im Park 2025“
Zur Steigerung der Attraktivität seines Radioprogramms radio TOP 40 und der programmbegleitenden Angebote, insbesondere der Internetpräsentation www.radiotop40.de, der radio TOP 40-App und der Social Media- Präsenzen, führt der Veranstalter das Gewinnspiel „radio TOP 40 – Tickets für Rock im Park 2025" durch. Mit seiner Anmeldung zur Teilnahme erklärt sich der Teilnehmer mit nachfolgenden Teilnahmebedingungen einverstanden.
1. Veranstalter
Veranstalter ist radio TOP 40, vertreten durch die ANTENNE THÜRINGEN Verwaltungs-GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Christian Berthold, Schwanseestraße 143, 99427 Weimar.
2. Bekanntgaben
Soweit nach diesen Teilnahmebedingungen etwas bekannt gegeben wird, erfolgt dies durch Moderatoren oder sonstige Sprecher im Radioprogramm radio TOP 40 und auf der Internetpräsentation www.radiotop40.de. Im Zweifel und bei Widersprüchen sind die Angaben auf der Internetpräsentation maßgeblich.
3. Unentgeltlichkeit der Teilnahme
Die Teilnahme an der Gewinnspielreihe ist unentgeltlich.
4. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind volljährige natürliche Personen, soweit sie nicht geschäftsunfähig sind. Minderjährigen ist die Teilnahme nicht gestattet. Mitarbeiter des Veranstalters, der ARGO Konzerte GmbH (Rock im Park, Partner des Veranstalters) sowie der mit ihnen verbundenen Unternehmen und deren Angehörige sind von der Teilnahme ebenfalls ausgeschlossen.
5. Ablauf (Spielregeln)
Die Gewinnspielreihe wird über das Programm von radio TOP 40 beworben und über die App des Veranstalters und im Programm von radio TOP 40 durchgeführt.
a) Registrierung in der App des Veranstalters
Von Mittwoch, 23.04.2025, 06:00 Uhr, bis Mittwoch, 30.04.2025, 7:00 Uhr, können sich Teilnahmeberechtigte zur Teilnahme an der Gewinnspielreihe anmelden, indem sie in die vorgesehenen Textfelder des Anmeldeformulars in der radio TOP 40-App
(1) ihren Vornamen und Namen,
(2) ihr Alter,
(3) ihre Postleitzahl und Wohnort,
(4) ihre Telefonnummer eintragen,
(5) diesen Teilnahmebedingungen zustimmen und dem Veranstalter die telefonische Kontaktaufnahme im Zusammenhang mit der Gewinnspielreihe erlauben,
(6) die Kenntnisnahme von den Hinweisen zum Datenschutz bestätigen sowie
(7) diese Daten an den Veranstalter übermitteln
(= Teilnehmer).
Mehrfachanmeldungen eines Teilnehmers werden zur Wahrung der Chancengleichheit nur einmal berücksichtigt.
b) Ermittlung des Gewinners
Zu Beginn eines Gewinnspiels wählt ein Mitarbeiter des Veranstalters nach dem Zufallsprinzip (= Losverfahren) am 30.04.2025 zu beliebiger Zeit zwischen
07:00 Uhr und 16:00 Uhr
einen Teilnehmer aus und ruft ihn sogleich unter der in der Anmeldung mitgeteilten Telefonnummer an. Hierdurch entsteht noch kein Gewinnanspruch.
Wird der Anruf innerhalb von zwanzig Sekunden nach dem ersten Freizeichen vom angerufenen Teilnehmer oder einer anderen Person, die den Anruf unverzüglich an den angerufenen Teilnehmer übergibt, persönlich (nicht: Anrufbeantworter, Mailbox etc.) angenommen, wird der angerufene Teilnehmer zum Moderator ins Sendestudio durchgestellt und ist der Gewinner, sobald er mit dem Moderator spricht. Anderenfalls erlischt seine Gewinnchance für dieses Gewinnspiel; er kann in weiteren Gewinnspielen der Gewinnspielreihe erneut ausgelost werden. Der Mitarbeiter des Veranstalters wird einen weiteren Teilnehmer auslosen und anrufen. Dieses Verfahren wird so lange wiederholt, bis ein Teilnehmer erreicht werden kann. Ist kein Teilnehmer mehr vorhanden, endet das Gewinnspiel ohne einen Gewinner.
c) Aufzeichnung von Telefongesprächen
Aus rechtlichen Gründen und zur (gegebenenfalls erneuten) Veröffentlichung werden Telefongespräche nach Ziffer 5 c) dieser Teilnahmebedingungen aufgezeichnet. Mit dem Ablauf der gesetzlichen Aufzeichnungspflicht in § 26 Abs. 2 Thüringer Landesmediengesetz werden die Aufzeichnungen gelöscht.
d) Abbruch der Telefonverbindung
Wird die Telefonverbindung getrennt, entscheidet der Moderator im Sendestudio, ob ein erneuter Rückruf unter der von diesem Teilnehmer mitgeteilten Telefonnummer versucht wird; ein solcher Rückruf wird versucht, wenn die Beendigung des Telefonates vom Veranstalter verschuldet war. Erfolgt kein erneuter Rückruf oder misslingt er, erlischt die Gewinnchance des Teilnehmers
e) Zeitversetzte Veröffentlichung von Telefonaten
Der Veranstalter behält sich aus redaktionellen und technischen Gründen eine zeitversetzte Veröffentlichung von Telefonaten vor.
f) Gewinnabwicklung
Im Gewinnfall werden vom Hörerservice des Veranstalters weitere zur Gewinnabwicklung notwendige Daten aufgenommen.
6. Gewinn
Die Gewinner erhalten jeweils zwei Festivaltickets für
Rock im Park 2025
vom 06.06.2025 bis zum 08.06.2025 auf dem Zeppelinfeld in Nürnberg
Hierbei handelt es sich Festivaltickets für das komplette Wochenende inklusive Camping. Die Kosten weiterführender Leistungen und Nebenkosten (z. B. An- und Abreise, Verpflegung, Garderobe, Parkgebühren) verbleiben beim Gewinner. An Minderjährige wird kein Gewinn ausgeschüttet. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen. Der Veranstalter ist berechtigt, die Identität des Gewinners (nachträglich), z. B. durch Einsichtnahme in den Personalausweis oder Reisepass, zu überprüfen.
Insgesamt werden 2x2 Festival-Tickets verlost.
ACHTUNG: Um die Festivaltickets zu erhalten, werden die Tickets als PDF an die vom Gewinner beim Hörerservice des Veranstalters angegebene Email-Adresse verschickt. Diese berechtigen zum Einlass und sind vor Ort vorzuzeigen. Die Tickets sind personengebunden auf den Gewinner und seine Begleitperson ausgestellt und grundsätzlich nicht übertragbar. Deswegen muss zur Veranstaltung ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mitgeführt werden. Kann sich der Besitzer der Tickets nicht ausweisen und/oder bei unberechtigter Weitergabe von Tickets erfolgt kein Einlass; der Gewinn verfällt.
Für minderjährige Begleitpersonen gelten die Regelungen des Jugendschutzgesetzes und der Partner des Veranstalters. Der Gewinn verfällt, wenn einer minderjährigen Begleitperson der Zutritt zum Festival aus berechtigten Gründen verweigert wird.
7. Ausschluss von Teilnehmern
Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer – auch nach dem Ende der Gewinnspielreihe nachträglich – bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, (versuchter) Beeinflussung gleich welcher Art und welchen Umfangs (Manipulation) sowie offenkundigem Fehlen einer ernsthaften Teilnahmeabsicht auszuschließen. Unvollständige Angaben oder Falschangaben über die Teilnahmeberechtigung, Name, Vorname, Wohnort oder Telefonnummer bedeuten stets einen Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen. Mit dem Ausschluss erlischt ein gegebenenfalls entstandener Anspruch auf den Gewinn. Er ist zurück zu gewähren.
8. Veröffentlichung von Teilnehmerdaten
Der Teilnehmer ist mit einer Nutzung seines Namens, seines Vornamens, seines Wohnortes und in Verbindung mit der Gewinnspielreihe stehender Tondokumente zur Umsetzung des Gewinnspiels sowie zu Eigenwerbezwecken des Veranstalters in Bezug auf die Gewinnspielreihe einverstanden. Für den Fall seiner Auswahl nach Ziffer 5 b) Satz 1 dieser Teilnahmebedingungen erklärt der Teilnehmer außerdem sein Einverständnis, dass im Zusammenhang mit der Gewinnspielreihe sein Name, sein Vorname und sein Wohnort im Radioprogramm radio TOP 40 genannt und im Gewinnfall neben bei der Gewinnübergabe oder dem Konzert gegebenenfalls angefertigten Fotos und/oder Bewegtbildern (Video) mit seinem Bildnis in den programmbegleitenden Angeboten des Veranstalters, insbesondere der Internetpräsentation www.radiotop40.de, der radio TOP 40- App und seinen Social Media- Präsenzen, veröffentlicht werden. Die Verwendung erfolgt ausschließlich zum Zweck der Berichterstattung über die Gewinnspielreihe sowie zur Information über die Unternehmensaktivitäten des Veranstalters, soweit sich die Information auf die Gewinnspielreihe bezieht. Hierauf sowie auf der Informationsfreiheit der Adressaten begründet sich das berechtigte Interesse des Veranstalters gemäß Art. 6 Absatz 1 Buchst. f DSGVO.
9. Datenschutz
Der Veranstalter nimmt den Datenschutz sehr ernst und behandelt die personenbezogenen Daten des Teilnehmers unter sorgfältiger Beachtung der gesetzlichen Vorschriften. Der Veranstalter erhebt und verarbeitet die nach Ziffer 5 dieser Teilnahmebedingungen übermittelten Daten des Teilnehmers nur, soweit sie für die Durchführung und ordnungsgemäße Abwicklung der Gewinnspielreihe erforderlich sind. Insoweit bildet Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO die Rechtsgrundlage der Verarbeitung. Die Informationen zum Datenschutz und zu den damit verbundenen Rechten des Teilnehmers auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch, Widerruf und Datenübertragbarkeit hinsichtlich seiner gemäß den Ziffern 5 und 8 dieser Teilnahmebedingungen verarbeiteten personenbezogenen Daten
sind Bestandteil der Teilnahmebedingungen und werden von dem Teilnehmer hiermit zur Kenntnis genommen.
10. Haftungsbeschränkung
Der Veranstalter ist bemüht, in technisch einwandfreier Qualität zu senden und eindeutige und zutreffende Aussagen zu Zeitraum und Ablauf der Gewinnspielreihe und zum Gewinn zu machen. Technische Probleme oder menschliches Versagen können aber im Einzelfall Missverständnisse begründen. Grundsätzlich gelten im Zweifelsfall und bei Widersprüchen die Angaben auf der Internetpräsentation www.radiotop40.de.
Jegliche Haftung des Veranstalters wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Das gilt insbesondere für Ausfälle jedweder Art, die durch technische Störungen verursacht werden oder durch Dritte bedingt sind (z. B. Nichterreichbarkeit von Telefonanschlüssen, Abbruch von Telefonaten, Datenverlust), sowie für sonstige Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit der Übermittlung und/oder Verarbeitung von Informationen. Von diesem Haftungsausschluss sind Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit ausgenommen. Ansprüche auf Schadenersatz oder Entschädigung aufgrund von Verstößen gegen Bestimmungen des Datenschutzes bleiben von vorstehenden Einschränkungen ebenfalls unberührt.
11. Abbruch der Gewinnspielreihe
Der Veranstalter behält sich vor, die Gewinnspielreihe abzubrechen, insbesondere bei höherer Gewalt, Fehlern der Soft- und/oder Hardware und/oder aus sonstigen technischen und/oder rechtlichen Gründen, welche die Verwaltung, die Sicherheit, die Integrität und/oder die ordnungsgemäße Durchführung der Gewinnspielreihe beeinflussen. Bereits entstandene Ansprüche werden hierdurch nicht berührt. Im Übrigen sind für diesen Fall gegenseitige Erfüllungs- und Ersatzansprüche ausgeschlossen. Der Abbruch der Gewinnspielreihe wird vom Veranstalter bekanntgegeben.
12. Ausschluss des Rechtswegs
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.