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Warum Organspende wichtig ist
In Deutschland sterben jedes Jahr rund 1.000 Menschen, weil es nicht genügend Spenderorgane gibt.
Leben retten ist ein Zeichen von Zusammenhalt und Solidarität. Klar - das Thema ist heavy, hat dafür aber eine umso größere Bedeutung. Für manche Menschen ist 'ne Organspende der Start in ihr neues Leben.
Wer weiß, vielleicht bist du selbst mal in so 'ner Situation. Deshalb ist es mega wichtig, dass sich so viele Menschen wie möglich mit dem Thema befassen. Vielleicht kannst du irgendwann auch ein Held sein und Leben retten. Also, lasst uns drüber reden und informieren!
Bis zum 03. November erwarten euch bei uns spannende Talks und Aktionen zum Thema Organspende. Hört jetzt rein!
FAQ - Organspende
Was spricht dafür?
Aktuell warten etwa 9.400 Menschen auf ein neues Organ. Irre oder? Betroffen sind die Organe Niere, Herz, Leber, Lunge, Bauchspeicheldrüse und Dünndarm.
Diese Organe werden benötigt: Herz, Lunge, Leber, Niere, Bauchspeicheldrüse und Darm.
Zudem kann man folgende Gewebe spenden: Horn- und Lederhaut der Augen, Herzklappen, Haut, Blutgefäße, Knochen-, Knorpel- und Weichteilgewebe sowie Gewebe, die aus Bauchspeicheldrüse oder Leber gewonnen werden. Die Gewebe werden normalerweise nicht sofort übertragen, sondern in Gewebebanken aufbewahrt, bis sie jemand braucht.
Wenn es um Organspende geht, ist die Zustimmung das A und O. Am wichtigsten ist, ob du zu Lebzeiten eine schriftliche Erklärung abgegeben hast, wie zum Beispiel in 'nem Organspendeausweis oder 'ner Patientenverfügung. Falls du keine Entscheidung getroffen hast, sind die engsten Familienmitglieder gefragt, in deinem Sinne zu entscheiden. Das sind normalerweise Ehepartner, erwachsene Kinder, Eltern, Geschwister oder Großeltern. Dabei zählt der vermutete Wille von dir, nicht die persönliche Meinung der Angehörigen. Erst wenn der vermutete Wille nicht herauszufinden ist, dürfen deine Angehörigen nach ihrem eigenen Bauchgefühl entscheiden.
Um deine Angehörigen nicht vor diese schwierige Entscheidung in einer emotional belastenden Situation zu stellen, ist es ratsam, sich zu Lebzeiten mit dem Thema Organspende auseinanderzusetzen und eine persönliche Entscheidung zu treffen. Diese solltest du am besten in einem Organspendeausweis oder einer Patientenverfügung festhalten und deinen Angehörigen mitteilen.
Organspende in Deutschland
Das Transplantationsgesetz (TPG) ist seit 1997 am Start. Es hat die Regeln für Organspende, Organentnahme, Vermittlung und Transplantation festgelegt, egal ob die Organe nach dem Ableben oder zu Lebzeiten gespendet werden.
Für‘s Organspenden sind die Bedingungen strikt festgelegt. Zwei Ärzte müssen komplett unabhängig voneinander den endgültigen und nicht rückgängig zu machenden Hirntod des Spenders bestätigen, bevor's zur Organspende kommt. Plus, der Spender muss damit einverstanden sein, sonst läuft nix. Das Gesetz sorgt dafür, dass Organspende, Organvermittlung und Organtransplantation in getrennten Abteilungen stattfinden und klare Verantwortlichkeiten definiert sind. Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) kümmert sich um Organspenden, und die Stiftung Eurotransplant (ET) vermittelt die Organe.
Wir reden hier über Organspende - egal ob nach dem Tod oder zu Lebzeiten. Beides ist mega wichtig! Wenn wir über postmortale Spende sprechen, dann geht's darum, dass jemand nach dem Ableben seine Organe spendet, um anderen Menschen zu helfen.
Und dann haben wir noch die Lebendspende. Das ist, wenn du zu Lebzeiten ein Organ, wie zum Beispiel 'ne Niere, an jemanden abgibst, der dringend Hilfe braucht.
Ablauf der Organspende
1. Hirntod als sicheres Todeszeichen: Wenn das Gehirn komplett ausfällt – Großhirn, Kleinhirn und Hirnstamm –, sprechen wir von 'Hirntod'. Zwei Fachärzte müssen das unabhängig voneinander bestätigen. Ohne Hirntod kein Organspende-Deal!
2. Einwilligung für Organspende: Du musst zustimmen, sonst geht nix. Erst gucken die nach 'nem schriftlichen Ja, zum Beispiel in 'nem Organspendeausweis. Hat der Patient keine Entscheidung getroffen, sind die nächsten Angehörigen am Zug. Das sind normalerweise Ehepartner, erwachsene Kinder, Eltern, Geschwister oder Großeltern. Nun zählt der vermutete Wille des Verstorbenen, nicht die eigene Meinung der Angehörigen.
3. Medizinische Check-ups: Um die Organempfänger zu schützen, wird der Organspender auf Infektionen oder Tumoren gecheckt. Es gibt aber immer 'n Restrisiko.
4. Eurotransplant-Gebot: Die Deutsche Stiftung Organtransplantation informiert die internationale Organvermittlungsstelle Eurotransplant. Die suchen 'n passenden Empfänger auf der Warteliste nach medizinischen Kriterien.
5. Organentnahme: Die Organspende ist wie 'ne OP, mit dem Ziel, Leben zu retten. Der Umgang mit dem Verstorbenen ist respektvoll. Danach kann man Abschied nehmen und der Körper wird für die Bestattung vorbereitet.
6. Organtransport: Die Organe werden sicher verpackt und zügig zu den Transplantationszentren gebracht. Da zählt jede Sekunde. Die Deutsche Stiftung Organtransplantation koordiniert den Transport, danach ist ihr Job erledigt.
Wenn wirklich gar nichts mehr im Gehirn läuft – also Großhirn, Kleinhirn und Hirnstamm –, dann sprechen wir von 'Hirntod'. Das ist ein sicheres inneres Todeszeichen. Zu diesem Zeitpunkt kann das Herz nicht mehr aus eigener Kraft schlagen. Deswegen braucht man dann 'ne Beatmung und Medikamente, um es am Laufen zu halten.
Eine Transplantatabstoßung ist, wenn dein Körper ein eingepflanztes Organ nicht erkennt und angreift. Dein Immunsystem denkt, dass das Organ ein Feind ist und muss darauf erstmal klarkommen. Aber keine Panik, mit Medikamenten kann man den Angriff meistens abwenden und die Transplantation zum Erfolg machen.
Klar, solange das Organ seinen Job macht, ist alles gut.
Ganz klar: Das geht nicht!
Das Gesetz regelt, wie Organe fair verteilt werden. Eurotransplant in Holland macht das. Sie schauen nur auf medizinische Dinge wie den Gesundheitszustand und die Blutgruppe. Es ist verboten, Organe nach Sachen wie Geld oder Herkunft zu verteilen.
Es zählen auch Sachen wie Wartezeit und wie schnell das Organ zum Empfänger kommt. Alles in allem geht's immer fair zu, ohne Schummelei.
Nach dem Transplantationsgesetz müssen Organspender und -empfänger sowie deren Familie anonym bleiben. Allerdings gibt es seit 2019 die Möglichkeit den nächsten Angehörigen von Spendern mitzuteilen, ob die Transplantation gut verlaufen ist. Zudem können auch Dankesbriefe von Empfängern erhalten werden, ohne die Namen zu kennen. Das Ganze läuft anonym ab, so wie es sein soll.
Organ- und Gewebespender werden
Nein! Ab dem 16. Geburtstag darfst du selbst entscheiden, ob du Organe spenden möchtest und das in einem Organspendeausweis festhältst. Die Zustimmung deiner Eltern ist nicht notwendig. Schon ab 14 Jahren kannst du aber auch sagen, dass du nicht spenden willst.
Nein! Ob Organe und Gewebe zur Transplantation geeignet sind, wird erst medizinisch geprüft, wenn eine Spende vorliegt. Das biologische Alter der Organe ist entscheidend. Junge Organe eignen sich oft besser, aber auch ältere können Leben retten. Es gibt sogar ein spezielles Programm für Organe von Spendern über 65, um die Wartezeit für ältere Empfänger zu verkürzen.
Ja! Bei Organspenden wird geprüft, welche Organe noch gut funktionieren. Zum Beispiel können Raucher oft noch Herz, Nieren und Leber spenden, selbst wenn ihre Lungen geschädigt sind.
Organe können nicht von Spendern mit aktiver Krebserkrankung oder HIV-Infektion entnommen werden. Andere Krankheiten werden von Ärzten geprüft, um festzustellen, ob eine Spende möglich ist. Selbst nach einer geheilten Krebserkrankung kann man Organe spenden, solange man Immunerkrankungen oder andere gesundheitliche Probleme im Organspendeausweis vermerkt. Mehr Infos gibt's auf organspende-info.de oder unter der Rufnummer 0800/9040400
Du kannst ‘nen Organspendeausweis online ausfüllen und ausdrucken, oder ihn unter organspende-info.de herunterladen. Wenn du lieber telefonisch bestellst, ruf die kostenlose Nummer 0800/9040400 an. Außerdem gibt's die Ausweise kostenlos bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, der Deutschen Stiftung Organtransplantation, in Arztpraxen, Apotheken, Krankenhäusern und manchmal im Einwohnermeldeamt.
Dein Organspendeausweis sollte immer griffbereit sein, zum Beispiel in deiner Geldbörse. Aber es ist auch wichtig, deiner Familie von deiner Entscheidung zu erzählen. Falls du nicht ansprechbar bist und keine schriftliche Erklärung hinterlassen hast, werden die nächsten Angehörigen gefragt, wie du entschieden hättest. Das sind in der Regel Ehepartner, volljährige Kinder, Eltern, Geschwister oder Großeltern. Sie sollten wissen, was du möchtest, um die Entscheidung für sie einfacher zu machen. Deshalb ist es gut, wenn du dich mit dem Thema Organspende auseinandersetzt, eine Entscheidung triffst und dies in einem Organspendeausweis oder einer Patientenverfügung festhältst.
Ja, jederzeit und ohne komplizierte Bürokratie oder Erklärungen. Wenn du deinen Organspendeausweis loswerden oder deine Entscheidung ändern möchtest, kannst du das einfach tun. Du kannst sogar angeben, dass du keine Organe spenden möchtest.
Du kannst im Organspendeausweis, ohne Erklärungen abgeben zu müssen, bestimmte Organe von der Spende ausschließen oder nur bestimmte Organe auswählen, die du spenden möchtest. Du kannst das auf der Rückseite des Ausweises ankreuzen und die Organe oder Gewebe angeben, die du bereit bist zu spenden. Es ist jedoch sinnvoll, auch mit deinen Angehörigen oder einer Vertrauensperson über deine Entscheidung zu sprechen.
Die Lebendspende in Deutschland hat strenge Regeln. Sie ist nur möglich, wenn du Volljährig und einwilligungsfähig bist. Zudem erfolgt eine ausführliche ärztliche Aufklärung und die Spende wird nur in Betracht gezogen, wenn kein Organ eines verstorbenen Spenders verfügbar ist. Die Lebendspende von Nieren oder Teilen der Leber ist nur erlaubt für enge Verwandte, Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Verlobte oder andere eng verbundene Personen. Eine spezielle Kommission prüft, ob die Zustimmung des Spenders freiwillig ist und Organhandel verhindert wird.
Im August 2012 wurden Gesetzesänderungen eingeführt, die die Absicherung von Lebendspendern verbesserten. Spender haben Anspruch auf Unterstützung und Entschädigung für medizinische Kosten und Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit. Die private Krankenversicherung des Organempfängers bietet Schutz für Spender. Auch die Versorgung vor und nach der Organtransplantation wurde verbessert, um eine hochwertige Diagnostik und Behandlung sicherzustellen.
Die Unfallversicherung deckt nun alle gesundheitlichen Schäden im Zusammenhang mit der Organspende ab, unabhängig vom zeitlichen Abstand zum Eintreten des Schadens. Sogar Gesundheitsschäden, die vor den Gesetzesänderungen im Jahr 2012 aufgetreten sind, werden berücksichtigt, um gleiche Leistungen für alle Betroffenen sicherzustellen.
Rechtliches
Ja, das Thema Organspende ist gesetzlich geregelt. In Deutschland haben wir das Transplantationsgesetz, das alles rund um Organspende festlegt. Es basiert auf der Idee, dass jeder Mensch zu Lebzeiten seine Entscheidung für oder gegen Organspende treffen kann. Diese Entscheidung hat höchste Priorität, um sicherzustellen, dass dein Wille respektiert wird. Du kannst deine Wahl in einem Organspendeausweis oder in einer Patientenverfügung festhalten. Dieses Gesetz sorgt auch für klare Qualitäts- und Sicherheitsstandards in der Organtransplantation, um die Transparenz und Sicherheit zu gewährleisten.
Ja, der Arzt muss den Willen des Verstorbenen respektieren. Wenn der Verstorbene in seinem Organspendeausweis festgelegt hat, dass er nicht spenden möchte, wird das akzeptiert. Falls er sich jedoch für eine Spende entschieden hat, prüft der Arzt, ob seine Organe geeignet sind. Wenn ja und der endgültige Hirntod festgestellt wurde, können die Organe entnommen werden.
Nein, weder der Organspendeausweis, den du immer bei dir tragen solltest, noch die darin festgehaltene Entscheidung zur Organspende werden an einem zentralen Ort registriert.
Am 16. Januar 2020 hat der Deutsche Bundestag ein Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende verabschiedet. Dieses Gesetz plant die Schaffung eines Online-Registers für Organspender, das derzeit entwickelt wird.
Wenn du keine eigene Entscheidung zur Organspende getroffen hast, schauen die nächsten Angehörigen, was in deinem Sinne gewesen wäre. Das können Ehepartner, volljährige Kinder, Eltern, Geschwister oder Großeltern sein. Was hier zählt, ist dein vermuteter Wille, nicht die eigene Meinung deiner Angehörigen. Nur wenn dein mutmaßlicher Wille nicht ermittelt werden kann, entscheiden deine Angehörigen nach ihrem eigenen Empfinden.
Um deine Angehörigen nicht vor diese schwierige Entscheidung in einer emotional belastenden Situation zu stellen, ist es ratsam, sich zu Lebzeiten mit dem Thema Organspende auseinanderzusetzen und eine persönliche Entscheidung zu treffen. Diese solltest du am besten in einem Organspendeausweis oder einer Patientenverfügung festhalten und deinen Angehörigen mitteilen.
Die Angehörigen und Ärzte müssen sich an die Entscheidung halten, die du zu Lebzeiten getroffen hast. Ab deinem 16. Geburtstag kannst du selbst entscheiden, ob du spenden möchtest oder nicht. Ab 14 Jahren kannst du widersprechen, wenn du keine Organe spenden möchtest.
Im Jahr 2019 wurde viel darüber diskutiert, wie die Anzahl der Organspenden in Deutschland erhöht werden kann. Es gab einen Vorschlag für ein Gesetz, bei dem grundsätzlich jeder Organspender ist, es sei denn, er hat zu Lebzeiten widersprochen. Dieser Vorschlag wurde jedoch nicht angenommen. Stattdessen wurde am 16. Januar 2020 ein Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende verabschiedet. Dieses Gesetz besagt, dass eine Organspende nach dem Tod nur möglich ist, wenn der mögliche Spender zu Lebzeiten zugestimmt hat oder sein nächster Angehöriger zustimmt.
Das Testament wird normalerweise zu spät herangezogen, sodass dann eine Organspende schon gar nicht mehr möglich ist. Du kannst stattdessen eine Patientenverfügung nutzen, um deine Entscheidung für oder gegen eine Organspende festzuhalten. Weitere Infos dazu findest du in einer Broschüre vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz mit dem Titel: „Patientenverfügung. Leiden – Krankheit – Sterben. Wie bestimme ich, was medizinisch unternommen werden soll, wenn ich entscheidungsunfähig bin?