- WhatsUp
Thüringen wählt! Alles, was ihr wissen müsst.
Was, Wo, Wie - erfährst du hier!
Die Thüringer entscheiden am Sonntag über die Besetzung von Rathäusern, Landratsämtern und Kommunalparlamenten. Die Wahl eröffnet das Superwahljahr 2024 und gilt als erster großer Stimmungstest. Aber: was wählen wir da eigentlich, und wer darf abstimmen?
Insgesamt sind knapp 1,74 Millionen Thüringerinnen und Thüringer zur Wahl aufgerufen. Gewählt werden 13 Landräte, 94 Oberbürgermeister und Bürgermeister sowie etliche Kommunalparlamente.
Oberbürgermeister wählt ihr in den fünf kreisfreien Städten Erfurt, Jena, Gera, Weimar und Suhl.
Auch die kreisangehörigen Städte Eisenach, Mühlhausen, Altenburg, Gotha und Ilmenau wählen Oberbürgermeister.
13 der 17 Thüringer Landkreise wählen außerdem Landräte (nicht gewählt werden die Landräte in Saalfeld-Rudolstadt, im Saale-Orla-Kreis, im Kreis Nordhausen und im Kreis Sonneberg / hier gilt eine andere Wahlperiode)
64 hauptamtliche und 25 ehrenamtliche Bürgermeister.
Die Mitglieder aller 17 Thüringer Kreistage.
Die meisten Mitglieder der Gemeinde- und Stadträte.
Außerdem werden noch viele Ortsteilbürgermeister und Ortsteilratsmitglieder von Gemeinden und auch Ortschaftsbürgermeister sowie Ortschaftsratsmitglieder von Landgemeinden gewählt.
Bürgermeister und Landräte werden für sechs Jahre gewählt, Kreistage und Gemeinde- und Stadträte für fünf Jahre.
Bei den Kommunalwahlen dürfen Thüringerinnen und Thüringer ab 16 Jahren mitmachen. Auch Bürger der Europäischen Union dürfen wählen, wenn sie ihren Hauptwohnsitz seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet haben.
Wählbar sind aber nur Menschen ab 18 Jahren. Landratskandidaten und Bewerber für das Amt eines hauptamtlichen Bürgermeisters dürfen nicht älter als 65 Jahre sein.
Da wird es bei der Kommunalwahl etwas komplizierter.
Am einfachsten - die Wahl der Oberbürgermeister, Bürgermeister und Landräte.
Da gibt es jeweils eine bestimmte Anzahl an Kandidaten - und ihr dürft genau ein Kreuz machen.
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält.
Bekommt die keiner, geht es zwei Wochen später in die Stichwahl.
Bei den Wahlen zu Kreistagen oder auch Stadträten habt ihr jeweils drei Stimmen, die ihr abgeben könnt.
Ihr entscheidet selbst: bekommt zum Beispiel ein Kandidat alle drei Stimmen. Oder ihr verteilt diese, auf verschiedene Kandidaten, die auch auf unterschiedlichen Listen stehen können.
Oder ihr entscheidet euch nur für eine Liste. Dann macht ihr im Feld darüber das Kreuz, und drei Stimmen verteilen auf die ersten drei Kandidaten der Liste. Die anderen gehen leer aus. Noch viel mehr Infos zur Stimmabgabe gibt es hier: https://wahlen.thueringen.de/kommunalwahlen/informationen/2024/Informationen_Waehlerinnen_und_Waehler_2024.pdf
Seid ihr am Sonntag krank, könnt also nicht wie geplant ins Wahllokal gehen, dann braucht ihr eine Vertrauensperson. Die kann bis 15 Uhr noch die erforderlichen Briefwahlunterlagen bei der Gemeindebehörde abholen, braucht dafür aber eine Vollmacht.
Nachdem der erkrankte Bürger gewählt hat, müssen die Briefwahlunterlagen schnellstmöglich bei der auf dem roten Wahlbrief angegebenen Stelle durch die Vertrauensperson wieder abgegeben werden. Das heißt am Wahlsonntag bis spätestens um 18 Uhr.
Die Stichwahl gibt es nur bei den Personenwahlen, also: Landrat, Oberbürgermeister und Bürgermeister.
Erreicht im ersten Wahlgang am 26. Mai 2024 keiner der Kandidaten die absolute Mehrheit (über 50 Prozent) bekommt, dann folgt am 9. Juni die Stichwahl (am gleichen Tag findet die Europawahl statt.)
In der Stichwahl treten nur noch die beiden Kandidaten an, die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen bekommen haben.
Eine Fünf-Prozent-Hürde für Parteien und Wählergruppen gibt es nach dem Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofes von 2008 bei der Thüringer Kommunalwahl nicht mehr.
Nein. Anders als für Bundestags- und Landtagswahlen gibt es für die Kommunalwahl keine Prognose, bei der Wähler nach dem sie ihre Stimmen abgegeben haben befragt werden. So kann auch kein repräsentativer Stand errechnet werden. Auch Hochrechnungen gibt bei der Kommunalwahl nicht. Da fließen etwa bei Bundestags- oder Landtagswahlen am Wahlabend auch die ausgezählten Ergebnisse mit ein.
Ergebnisse gibt es immer dann, wenn einzelne Wahlbezirke ausgezählt sind. Die Zahlen kommen nach und nach beim Landesamt für Statistik an, wo sie dann auch direkt online zu sehen sind. Bis eine Kommune ganz ausgezählt hat, das kann aber dauern.
Ausgezählt wird bei den Kommunalwahlen in dieser Reihenfolge:
Erst wird die Wahl der Bürgermeister ausgezählt, dann die der Landräte, dann kommen die Ortsteil- oder Ortschaftsbürgermeister dran, anschließend die Gemeinderatsmitglieder und zum Schluss die Kreistagsmitglieder.
Am Stichwahlwochenende (9. Juni) muss zuerst die Europawahl ausgezählt werden.