Aktuelle Fragen & Antworten

Was bleibt geöffnet?
Von der Geschäftsschließung ausgenommen sind nach dem Beschluss von Bund und Ländern: der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte für Lebensmittel, Direktvermarkter von Lebensmitteln, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Poststellen, Waschsalons und Reinigungen, Zeitungsverkauf, Läden für den Tierbedarf und Futtermittelmärkte, Großhandel, Weihnachtsbaumverkauf, Handwerksbetriebe sowie Banken, Autovermietungen, Versicherungen und Sparkassen.
Was bleibt geschlossen?
Unter anderem bleiben Einzelhändler (bis auf die oben erwähnten Ausnahmen), Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe geschlossen. Auch alle Freizeit-, Bildungs- und Kultureinrichtungen sind geschlossen sowie Tagespflegeeinrichtungen.
Darf ich joggen?
Ja. Der Freizeitsport und der organisierte Sport auf und in allen öffentlichen und nicht öffentlichen Sportanlagen sowie unter freiem Himmel außerhalb von Sportanlagen sind untersagt.chen Luft bleibt erlaubt. Der Sport muss ohne Körperkontakt unter freiem Himmel stattfinden. Also: Reiten, Golf, Leichtathletik, Schießsport, Joggen und Radsport allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts sind erlaubt. Der Freizeitsport und der organisierte Sport auf und in allen öffentlichen und nicht öffentlichen Sportanlagen sowie unter freiem Himmel außerhalb von Sportanlagen sind untersagt.
Wie sieht es beim Profisport aus?
Nur ohne Zuschauer können Profisportveranstaltungen stattfinden. Profisportvereine und Kaderathleten dürfen weiter trainieren.
Gibt es ein Alkoholverbot?
Ja. Es ist in Thüringen verboten, in der Öffentlichkeit Alkohol auszuschenken oder zu trinken.
Was ist mit Besuchen im Altenheim?
Nur noch eine feste Kontaktperson darf als Besucher in ein Altenheim, Seniorenzentrum oder eine Behinderteneinrichtung und es muss eine FFP2 Maske getragen werden. Beschäftigte in Heimen müssen sich regelmäßig testen lassen.
Partys?
Partys sind verboten. Sowohl öffentliche Feiern als auch private Feste in Wohnungen oder anderen privaten Räumlichkeiten werden untersagt.
Ich gehöre zur Risikogruppe. Wann und wo bekomme ich kostenlose FPP2 Masken?
Seit 16.12.2020 können bei Apotheken die kostenlosen Masken für Risikogruppen abgeholt werden.
Was bedeutet die nächtliche Ausgangssperre genau für mich?
Zwischen 22 und 5 Uhr ist das Verlassen der Wohnung nur noch mit triftigen Gründen erlaubt. Dazu zählen die Ausübung des Berufs, medizinische Notfälle, die Wahrnehmung des Sorge- und Umgansrechts, die Begleitung von Personen, die Hilfe brauchen oder noch minderjährig sind, die Begleitung Sterbender oder das Gassigehen mit dem Haustier. Die Ausgangssperre gilt thüringenweit.
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Weg zur Arbeit
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die Abwendung einer Gefahr für Leib oder Leben, medizinische Notfälle, insbesondere bei akuter körperlicher oder seelisch-psychischer Erkrankung, bei Verletzung oder bei Niederkunft,
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die notwendige Pflege und Unterstützung kranker oder hilfsbedürftiger Menschen sowie die notwendige Fürsorge für minderjährige Menschen,
- die Begleitung sterbender Menschen und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen,
- die Wahrnehmung eines Umgangs- oder Sorgerechts,
- der Besuch von Ehe- und Lebenspartnern sowie Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
- dienstliche, amtliche oder sonstige hoheitliche Tätigkeiten, insbesondere der Feuerwehren, der Rettungsdienste oder des Katastrophenschutzes, sowie die öffentlich-rechtliche Leistungserbringung,
- die Ausübung beruflicher Tätigkeiten und kommunalpolitischer Funktionen einschließlich des hierfür erforderlichen Weges zur Notbetreuung nach § 10 Abs. 4 Satz 1 oder Abs. 5 Satz 3,
- die Abwendung von Gefahren für Besitz und Eigentum,
- die notwendige Versorgung von Tieren sowie veterinärmedizinischer Notfälle,
- die Jagd zur Vorbeugung und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest,
- die Durchfahrt durch Thüringen im überregionalen öffentlichen Personenverkehr oder in Kraftfahrzeugen,
- die Teilnahme an besonderen religiösen Zusammenkünften anlässlich hoher Feiertage,
- der Schutz vor Gewalterfahrung sowie
- weitere wichtige und unabweisbare Gründe
Essen abholen oder Einkaufen gilt übrigens nicht als "triftiger Grund". Aber zwischen 22 und 5 Uhr in der Früh ist das ja auch eher unwahrscheinlich.
Wie hoch ist das Bußgeld, wenn ich nach 22 Uhr ohne triftigen Grund draußen bin?
Die Geldstrafe für diese Ordnungswidrigkeit kann bis zu 25.000 Euro kosten.
Darf ich mit meinem Hund oder auch mit meiner Katze nach 22 Uhr Gassi gehen?
Ja, weil eine dringende Versorgung von Tieren als triftiger Grund gilt.
Ist mit Einschränkungen bei Hebammen-Leistungen zu rechnen?
Nein, hier gibt es keine Einschränkungen.
Hat mein Nagelstudio noch offen?
Nein. Geschlossen sind Friseursalons, Kosmetikstudios, Nagelstudios, Massagepraxen, Piercing- und Tattoo-Studios. Geöffnet bleiben für medizinisch notwendige Behandlungen Physio-, Ergo- und Logotherapie- Praxen sowie Podologie/Fußpflege.
Kanzlerin Merkel empfiehlt, vorher eine sogenannte „Schutzwoche" einzulegen, dass man also seine Kontakte sieben Tage vor Weihnachten auf ein absolutes Minimum reduziert.
Die Ausgangssperre wird vom 24. Dezember 2020 bis zum Ablauf des 26. Dezember 2020 sowie von 22 Uhr des 31. Dezember 2020 bis einschließlich 3 Uhr des Folgetages aufgehoben. Der Verkauf sämtlicher Böller und Raketen wird allerdings vor dem Jahreswechsel verboten. Es wird generell dringend empfohlen, auf das Böllern zu verzichten um Gruppenbildung und eventuelle Verletzungen vorzubeugen, die eine zusätzliche Belastung für Krankenhäuser bedeuten. Ob auf öffentlichen Raum Böller gezündet werden dürfen, entscheiden Kommunen selbst.
Aber dennoch: Zum Schutz der Liebsten sollte genau überlegt werden, mit wem und mit wie vielen Familienmitgliedern man sich trifft. Eventuell können auch digitale Möglichkeiten des Zusammenkommens genutzt und das persönliche Treffen nachgeholt werden.
Was mache ich, wenn ich keine Urlaubstage mehr nehmen kann und kleine Kinder habe?
Im Gegensatz zum ersten harten Lockdown soll eine Notbetreuung diesmal für die Kinder aller Eltern gegeben sein, unabhängig davon, welchen Beruf die Eltern ausüben. Eltern, die nachvollziehbar nicht in der Lage sind, ihre Kinder unter den geltenden Corona-Bestimmungen zu betreuen, können die Kinder in die Kita bringen. Dies muss mit der jeweiligen Schul- bzw. Kitaleitung geklärt werden.
Sind Arbeitgeber verpflichtet, Eltern weitere bezahlte Urlaubstage zu geben, wenn es anders nicht möglich ist? Sind eventuell für solche Fälle weitere Fördermittel geplant?
Eltern, die ihre Kinder infolge der Schließung einer Einrichtung durch die zuständige Behörde oder infolge der Quarantäne des eigenen Kindes durch Verfügung des zuständigen Gesundheitsamtes zu Hause betreuen müssen, erhalten eine Verdienstausfallentschädigung. Den Antrag stellt der Arbeitgeber. Bei Krankheit wird keine Verdienstausfallentschädigung gezahlt.
Der Anspruch auf Verdienstausfallentschädigung infolge notwendiger Kinderbetreuung ist befristet bis zum 31. Dezember 2020, wurde aber mit dem 3. Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor einer pandemischen Lage von nationaler Tragweite, das am 18. November im Bundestag beschlossen wurde bis zum 31. März 2021 verlängert. So sind die Eltern auch für weitere Schließungen und Betreuungszeiten finanziell abgesichert. Die Arbeitgeber erhalten über das beschriebene Verfahren einen Ausgleich für die Lohnfortzahlung.
Gibt es Sonderurlaub für Eltern?
In ihrem Beschluss hatten Bund und Länder Extra-Urlaub in Aussicht gestellt: "Für Eltern werden zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, für die Betreuung der Kinder im genannten Zeitraum bezahlten Urlaub zu nehmen", heißt es darin. Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) hatte erklärt, diese Regelungen sollten noch in dieser Woche auf den Weg gebracht werden.
Ja und zwar tatsächlich bitte nur mit EINER Freundin. Wollt ihr mit der Familie gehe, gilt die Regel: Max. fünf Personen aus max. zwei Hausständen. Kinder bis 14 Jahre bleiben weiter hiervon ausgenommen.
Kann ich noch einen Weihnachtsbaum kaufen?
Ja, das geht. Der Weihnachtsbaumverkauf wurde nicht verboten. Aber es kommt auf den jeweiligen Baumarkt an. Teilweise schließen sie komplett, einige verlagern den Weihnachtsbaumverkauf in reduzierter Form nach draußen.
Darf ich meine Familie auch weiterhin über Ländergrenzen hinweg besuchen?
Ja, unter Einhaltung aller Sicherheitsmaßnahmen bleiben Besuche im engen Familienkreis auch weiter möglich. Allerdings ist es empfehlenswert, sich immer erst vor Ort nach dem lokalen Infektionsgeschehen zu informieren.
Darf ich reisen?
Wir sollen auf nicht notwendige private Reisen verzichten. Diese Empfehlung gilt auch für Dienstreisen. Es ist also nicht verboten. Busreisen sind allerdings untersagt, genauso wie die Übernachtung im Hotel oder Ferienwohnung für touristische Zwecke.
- Personen mit Erkrankungssymptomen
- enge Kontaktpersonen
- Personen bei Ausbrüchen in Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Pflegeheime oder Schulen)
- bei medizinisches und Pflegepersonal
- Patienten, Bewohner und Betreute in Krankenhäusern, Praxen und Pflegeeinrichtungen
Wer sich aus privaten Gründen testen lassen möchte, muss mit Kosten zwischen 50€ und 200€ rechnen. Antigen-Schnellteste sind dabei günstiger als PCR-Teste.
Allerdings ist ein negatives Testresultat kein Garant dafür, dass anschließend eine andere Person nicht angesteckt werden kann. Ein negatives Testergebnis ist nur eine Momentaufnahme.
- Corona-Verdacht: 116 117, Hausarzt, zuständiges Gesundheitsamt
- Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen": 08000 116 016
- Telefonseelsorge: 0800 111 0 111 und 0800 111 0 222
- Elterntelefon: 0800 111 0 550
- Für Kinder und Jugendliche, „Nummer gegen Kummer": 116 111
- Für Männer: +49 (0) 151 – 288 156 18. E-Mail: beratung@maennerberatung-thueringen.de
- Infotelefon Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz: 0361 / 573 815 099, Mo-Fr 9-12 Uhr und 13.30-15 Uhr
- Hotline Bundesgesundheitsministerium: 030 / 346 465 100 oder 0800 / 330 461532
- Hotline Unabhängige Patientenberatung Deutschland: 0800 / 011 77 22
- Infohotline der BARMER (nicht nur für Versicherte der BARMER): 0800 / 84 84 111
- ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116 117
- Landesamt für Verbraucherschutz: 0361 / 573 815 099
- Hotline Thüringer Wirtschaftsministerium (für Fragen von Unternehmern): 0800 / 534 676
Altenburger Land
- Fachdienst Gesundheit des Landratsamtes Altenburger Land: 03447 / 586 832 und 03447 / 586 831
Eichsfeld
- Hotline Eichsfeld-Klinikum: 036076 / 993 280
- Hotline Gesundheitsamt Eichsfeld: 03606 / 650 5555
Erfurt
- Hotline Erfurt: 0361 / 655 267 662, täglich 7-18 Uhr
- Hotline Infektionsschutz Gesundheitsamt Erfurt: 0361 / 655 4252
- Hotline Helios-Klinikum: 0800 / 812 3456
Hildburghausen
- Hotline Gesundheitsamt: 03685 / 445 413
Ilm-Kreis
- Hotline Gesundheitsamt: 03628 / 738 888
Jena
- Hotline Jena: 03641 / 493 333
Kyffhäuserkreis
- Bürgerhotline: 03632 / 741 444, 9-16 Uhr
Nordhausen
- Hotline Gesundheitsamt: 03631 / 911 5400
Saale-Holzland-Kreis
- Zentrale Anlaufstelle zur Probenentnahme, Hausarztpraxis Dr. Rudolf Wolter, Camburg: 036421 / 225 80
- Zentrale Anlaufstelle zur Probenentnahme, Medizinisches Versorgungszentrum Kielstein, Jena, An der Ringwiese 1: 0361 / 601 0930
Saalfeld-Rudolstadt
- Infotelefon Saalfeld-Rudolstadt: 03671 / 823 823, Mo-Fr 8-16 Uhr
- Gesundheitsamt Saalfeld-Rudolstadt: 03671 / 823 674
Schleiz
- Bürgertelefon Landratsamt: 03663 / 488 88
Schmalkalden-Meiningen
- Hotline Gesundheitsamt: 03693 / 485 4000
Sonneberg
- Hotline Gesundheitsamt: 03675 / 871 361
Weimar
- Bürgertelefon Stadt Weimar: 03643 / 762 555, Mo-Fr 7-20 Uhr, Sa/So 9-15